Heizen & Zuschüsse
Wir als Fachbetrieb im SHK-Handwerk spielen eine wichtige Rolle bei der Energiewende. Denn insbesondere bei Ein- und Mehrfamilienhäusern muss der Energiebedarf drastisch gesenkt werden. Wir im SHK- Handwerk sind verantwortlich für sehr viel Energie! Ca. 85 % des Energieverbrauchs eines deutschen Haushalts entfallen aus Warmwasser und Raumwärme. Der Wärmebedarf macht ca. die Hälfte des Energiebedarfs in Deutschland aus. Das bedeutet die Energiewende ist auch eine Wärmewende.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren.
Kommunale Wärmeplanung: Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Bis zum Abschluss dieser Wärmeplanung dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Diese neuen fossilen Heizungsanlagen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse verarbeiten können und die Kunden müssen hierzu ausführlich beraten werden. Ein Beratungsprotokoll können Sie unten anklicken und sich informieren.
Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie: Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Heizungsförderung: Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie (z.B. Wärmepumpen oder Biomasse) umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt.
Wir beraten Sie gerne über effizientere Heizanlagen, heizen mit erneuerbaren Energien und beraten Sie gerne über die verschiedenen Förderoptionen wie z.B. BMWi, KFW und BAFA.
- KFW Antragsportal
- KFW – Heizungsförderung (gültig bis 01.01.2024)
- KFW – Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss
- Beratungsprotokoll (Informationen + Formular)
- BMWi – Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Antragsformular